Fahrlehrerausbildung
Maßnahmenummer
        
                K5-02
Fahrlehrerausbildung Klasse A
Die Fahrlehrerausbildung Klasse A baut auf der Fahrlehrerausbildung Klasse BE auf. Am Ende steht auch hier eine Prüfung, welche nach erfolgreichem Abschluss zum Ausbilden der Klasse A berechtigt.
Die Ausbildung ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG).
Zugangsvoraussetzung:
- geistige und körperliche Eignung (ärztliches Gutachten)
- persönliche Eignung
- Fahrerlaubnis der Klasse A2 und mind. 2 Jahre Fahrpraxis
- Fahrlehrererlaubnis Klasse BE oder zumindest angefangen
| Methode | Gruppe (max. 6 Personen) | 
| Einheiten | 161 UE á 45 Min | 
| Zeitraum | 4 Wochen Theorie | 
| Preis	 | 2.813,00 € | 
| Abschluss | Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrer- | 
| Förderung | Über Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Aufstiegs BAföG | 
| MaßnahmeNr. | 093/114/23 |