K5-03
Fahrlehrerausbildung Klasse CE
Die Fahrlehrerausbildung Klasse CE baut auf der Fahrlehrerausbildung Klasse BE auf. Am Ende steht auch hier eine Prüfung, welche nach erfolgreichem Abschluss zum Ausbilden der Klassen C1, C und CE berechtigt.
Die Ausbildung ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG).
Zugangsvoraussetzung:
- geistige und körperliche Eignung (ärztliches Gutachten)
- persönliche Eignung
- Fahrerlaubnis der Klasse CE und mind. zwei Jahre Fahrpraxis
- Besitz des Führerscheins Klasse CE seit mindestens zwei Jahren. Der 2-jährige Besitz der Fahrerlaubnis CE ist nicht notwendig, wenn Sie mindestens sechs Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse CE geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung
- (60.000 Fahrstunden à 45 Minuten) auf Fahrzeugen der Klasse CE in einer Fahrschule unterzogen haben.
- Besuch des "Grundkurses Schwerfahrzeuge" und des Lehrgangs "Spezialwissen CE". Wenn Sie schon die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE besitzen, genügt der Besuch des Lehrgangs "Spezialwissen CE"
- Fahrlehrererlaubnis Klasse BE oder zumindest angefangen
Erfurt / Sömmerda / Schloßvippach (08:00 Uhr- 15:30Uhr)
05.08.2024 - 13.09.2024
Methode | Gruppe (max. 6 Personen) |
Einheiten | 320 UE á 45 Min |
Zeitraum | 8 Wochen Theorie |
Preis | 5.590,00 € |
Abschluss | Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrer- |
Förderung | Über Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Aufstiegs BAföG |
MaßnahmeNr. | 093/114/23 |