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K5-04

Fahrlehrerausbildung Klasse DE

Die Fahrlehrerausbildung Klasse DE baut auf der Fahrlehrerausbildung Klasse BE auf. Am Ende steht auch hier eine Prüfung, welche nach erfolgreichem Abschluss zum Ausbilden der Klassen D1, D und DE berechtigt. 

Die Ausbildung ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG).

Zugangsvoraussetzung: 

  • geistige und körperliche Eignung (ärztliches Gutachten)
  • persönliche Eignung
  • Fahrerlaubnis der Klasse CE und mind. zwei Jahre Fahrpraxis
  • Besitz des Führerscheins Klasse D seit mindestens zwei Jahren. Der 2-jährige Besitz der Fahrerlaubnis D ist nicht notwendig, wenn Sie mindestens sech Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse D geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung (60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf Fahrzeugen der Klasse D in einer Fahrschule unterzogen haben. Besitz des Führerscheins der Klasse DE bis zur fahrpraktischen Prüfung.
  • Besuch des "Grundkurses Schwerfahrzeuge" und des Lehrgangs "Spezialwissen DE". Wenn Sie schon die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE besitzen, genügt der Besuch des Lehrgangs "Spezialwissen DE"
  • Fahrlehrererlaubnis Klasse BE oder zumindest angefangen


Methode

Gruppe (max. 6 Personen)

Einheiten

Theorie 320 UE á 45 Min

Zeitraum
39 Wochen Theorie
Preis

5.590,00 €

Abschluss

Prüfung und Teilnahmebescheinigung

Förderung

Über Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Aufstiegs BAföG